Urheber, Kultur und Medien

Die Digitalisierung birgt für Urheber ebenso wie für Nutzer und Verwerter schöpferischer Werke neue Herausforderungen und neue Möglichkeiten gleichermaßen. Gleichzeitig hat die digitale Vernetzung die Bedingungen von Kommunikation in Wirtschaft und Gesellschaft stark verändert. Wir beraten und vertreten unseren Mandanten in den sich rasant entwickelnden Gebieten des Urheber- und Medienrechts bei der Verfolgung und Abwehr von Ansprüchen ebenso wie bei der Verhandlung von Verträgen.

Notar

Von einfachen Unterschriftsbeglaubigungen bis hin zu komplizierten Transaktionen im Grundstücks- und Gesellschaftsrecht: Notare erfüllen vielfältige Aufgaben für Privatpersonen und Unternehmen. Dies erfordert nicht nur ein breites Fachwissen, Sorgfalt und Genauigkeit des Notars, sondern auch eine Büroorganisation mit hoch qualifizierten MitarbeiterInnen, die für eine zügige und reibungslose Vorbereitung und Abwicklung von Urkundsgeschäften Sorge tragen. Bei unserem Notar Dr. René Weißflog und seinem Büro sind Sie dabei in den besten Händen. Seine Tätigkeit beschränkt sich nicht auf das Verlesen vorgefertigter Entwürfe. Die Mandanten schätzen gerade die sorgfältige Erfassung der wechselseitigen Vorstellungen der Parteien, ihre fundierte Beratung sowie die neutrale Vermittlung gegensätzlicher Interessen in schwierigen Verhandlungssituationen. Dr. Ernesto Loh, Notar a. D., steht mit seiner Erfahrung ebenfalls weiterhin zur Verfügung. Herr Dr. Weißflog beurkundet auf Deutsch und Englisch, eine Beurkundung in weiteren Sprachen ist mit Dolmetscher ebenfalls möglich.

IP, Technologie und Wettbewerb

Der Schutz geistigen Eigentums (Intellectuell Property – IP) und geheimen Know-Hows ist von zentraler Bedeutung für den wirtschaftlichen Erfolg von Unternehmen. Gleichzeitig müssen die Grenzen zwischen wettbewerbsgemäßem und wettbewerbswidrigem Verhalten in einem sich rasch wandelnden globalen Markt immer wieder neu bestimmt werden. Wir stehen Unternehmen und Verbänden im Wettbewerb mit anderen bei allen IP- und lauterkeitsrechtlichen Fragestellungen zur Seite.

Staat und Verwaltung

Wir helfen unseren Mandanten in nahezu allen Bereichen des Verwaltungsrechts, den Überblick zu behalten und ihre Rechte effektiv durchzusetzen. Dazu gehören insbesondere das Kommunalrecht, das Bau-, Planungs- und Raumordnungsrecht, das Verfassungsrecht, das Abgabenrecht und das Umweltrecht. Zu unseren Mandanten zählen zahlreiche Kommunen, andere Gebietskörperschaften sowie deren Unternehmen und Betriebe, die wir umfassend betreuen.

Von unserer Arbeit für die öffentliche Hand profitieren auch unsere privaten Auftraggeber: Behörden sind für uns nicht Gegner im Papierkrieg, sondern Partner bei der Problemlösung. Mehrere unserer Anwälte sind Fachanwälte für Verwaltungsrecht. Sie sind Autoren zahlreicher Fachpublikationen, halten regelmäßig Vorträge und veranstalten Workshops und Inhouse-Seminare.

IT und Datenschutz

Im Zuge der Digitalisierung steigen für Unternehmen sowie Staat und Verwaltung die Anforderungen in IT- und datenschutzrechtlicher Hinsicht. Die Entwicklung im Bereich von KI und automatisierter Entscheidungsfindung verstärkt diesen Trend noch. Wir begleiten Unternehmen, Institutionen und Behörden durch den Dschungel der rechtlichen Herausforderungen bei IT Projekten und bei der Errichtung und dem Betrieb von Internet-Plattformen.

Unternehmen und Verträge

Die Vertragsgestaltung ist eine hohe Kunst, die eine große Erfahrung erfordert. Darüber verfügen unsere Anwälte. Wir können die vertraglichen Risiken auch aufgrund unserer langjährigen Prozesserfahrung einschätzen. Wir entwerfen, bearbeiten und verhandeln umfassende Vertragswerke und helfen, die Haftungsrisiken kleinzuhalten und für angemessene Gewährleistungsbestimmungen zu sorgen. Wir beraten bei der Gestaltung von AGB, insbesondere im Online-Vertrieb, und bei komplexen Vertriebsverträgen. Im Vertriebsbereich schaffen wir angemessene Regelungen für die Zahlung von Provisionen, insbesondere für die Zeit nach Beendigung des Vertrages.

Unsere Anwälte am Standort in Frankfurt M. verfügen unter anderem über spezielle Branchenkenntnisse im Bereich der Automotivindustrie und bei Medizinprodukten. Sie sind darüber hinaus auf energierechtliche Fragestellungen spezialisiert, insbesondere im Zusammenhang mit Energielieferverträgen und verfügen über jahrelange Erfahrung im Bereich Mergers and Acquisitions (M&A).

Bauen und Immobilien

Bauvorhaben sind komplex, entstehen durch viele Beteiligte und benötigen meist lange Zeiträume für die Realisierung – mit verbindlichen Regelungen, klaren Schnittstellen und störungsarmen Bauabläufen werden sie erfolgreich. Wir beraten Immobilienprojekte von der Idee über die Realisierung bis zur Vermarktung – und darüber hinaus. Unsere Experten unterstützen unsere Mandanten beim Erwerb von Immobilien, helfen bei der Durchführung von Vergabeverfahren, beraten und vertreten unsere Mandanten bei Planung und Errichtung von Bauwerken und begleiten sie mit Rat und Tat bei Verkauf oder Vermietung. Unser Fokus liegt in der zielgerichteten Betreuung von Bauvorhaben, bei der Erstellung und Verhandlung von Bauverträgen ebenso wie bei der Klärung von Nachträgen. Wir entwickeln Lösungen unter Beachtung der juristischen, technischen und wirtschaftlichen Abhängigkeiten, denn nicht immer ist die juristisch korrekte Lösung wirtschaftlich sachgerecht oder eine wirtschaftliche Lösung juristisch sinnvoll. In Teams aus den verschiedenen Fachrichtungen finden wir rechtssichere Lösungen, klären Schnittstellen und Verantwortlichkeiten und vertreten unsere Mandanten auch vor Gericht, wenn sich eine konstruktive Lösung nicht erfolgreich umsetzen lässt. Unser Immobilienteam betreut Projektentwickler, Immobiliendienstleister, Wohnungsbau­gesellschaften, Hausverwaltungen und Bauunternehmer ebenso wie öffentliche Auftraggeber.

Arbeitsrecht

Kein Unternehmen kommt heute an arbeitsrechtlichen Fragestellungen vorbei. Bereits ein falsches Wort kann den Arbeitgeber teuer zu stehen kommen. Dabei verändert sich das Arbeitsrecht in immer kürzeren Abständen. Rechtliche Lösungen, die gestern noch richtig waren, können heute schon unbrauchbar sein. Wir kennen die Fallstricke und wissen, worauf es ankommt, in Prozessen, bei der Vertragsgestaltung, Personalplanung, im Betriebsverfassungsrecht sowie bei Transaktionen und Umwandlungen.

Zu unseren Mandanten im Arbeitsrecht gehören Unternehmen aller Größen und Branchen, Ministerien, Landkreise, Städte und Gemeinden, Rundfunkanstalten, Universitäten, kirchliche Arbeitgeber und Kulturinstitutionen. Wir vertreten aber auch Arbeitnehmer, vor allem in Führungspositionen, Vorstände und Geschäftsführer sowie Betriebsräte.