

Wir helfen unseren Mandanten in nahezu allen Bereichen des Verwaltungsrechts, den Überblick zu behalten und ihre Rechte effektiv durchzusetzen. Dazu gehören insbesondere das Kommunalrecht, das Bau-, Planungs- und Raumordnungsrecht, das Verfassungsrecht, das Abgabenrecht und das Umweltrecht. Zu unseren Mandanten zählen zahlreiche Kommunen, andere Gebietskörperschaften sowie deren Unternehmen und Betriebe, die wir umfassend betreuen.
Von unserer Arbeit für die öffentliche Hand profitieren auch unsere privaten Auftraggeber: Behörden sind für uns nicht Gegner im Papierkrieg, sondern Partner bei der Problemlösung. Mehrere unserer Anwälte sind Fachanwälte für Verwaltungsrecht. Sie sind Autoren zahlreicher Fachpublikationen, halten regelmäßig Vorträge und veranstalten Workshops und Inhouse-Seminare.
- Vorbereitung von Beschlussvorlagen für die Gremien und Vorstellung in Gremiensitzungen
- Klärung kommunalrechtlicher Fragestellungen
- Fertigung von Gutachten
- Begleitung von Auseinandersetzungen mit der Kommunalaufsicht
- Unterstützung der Verwaltung beim Entwurf von Bescheiden
- Entwerfen und Überarbeiten kommunaler Satzungen
- Moderation bei konfliktträchtigen Themen (z.B. Wohnungsbau, Verdichtung, Windenergie)
- Entwerfen öffentlich-rechtlicher Verträge (z.B. städtebauliche Verträge, Ablösevereinbarungen)
- Vertretung von Kommunen und Landkreisen vor den Verwaltungsgerichten
- Vertretung in kommunalen Verfassungsbeschwerdeverfahren vor den Verfassungsgerichten
- Rechtsgutachten zu verfassungsrechtlichen Fragen, insbesondere zum Finanzverfassungsrecht
Satzungsberatung und Prozessvertretung im Zusammenhang mit:
- Erschließungs- und Straßenausbaubeiträgen
- Anschlussbeiträgen
- Benutzungsgebühren (Trink- und Abwassergebühren, Friedhofsgebühren, Feuerwehrgebühren u.a.)
- Sanierungs- und Ausgleichsbeträgen
- Elternbeiträgen
- Umweltabgaben (Abwasserabgabe, Gewässerunterhaltungsumlage, Wassernutzungsentgelt u. a.)
- Tourismusbeiträgen
- kommunalen Steuern
- Aufstellung, Änderung und Aufhebung von Bebauungsplänen und Flächennutzungsplänen
- Begleitung der Planungsverfahren vom Aufstellungsbeschluss über die Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung bis zur Schlussbekanntmachung
- Vorbereiten von Beschlussvorlagen
- rechtliche Unterstützung bei der Abwägung
- Inhouse-Schulungen von Verwaltungen und Planungsbüros
- Städtebauliche Verträge
- Veränderungssperren, Zurückstellungen, gemeindliches Einvernehmen nach § 36 BauGB
- Örtliche Bauvorschriften, Gestaltungssatzungen, Kinderspielplatzsatzungen, Werbesatzungen
- Stellplatzsatzungen
- Bauordnungsrecht
- Normenkontrollverfahren vor den Oberverwaltungsgerichten (bundesweit) und vor dem Bundesverwaltungsgericht
- Aufstellung, Änderung und Aufhebung von Regionalplänen (insbes. betr. Ausweisung von Windeignungsgebieten, Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für Rohstoffe, Freiraumsicherung)
- Landesplanung (Zentrale-Orte-System, Ziele und Grundsätze der Raumordnung)
- Steuerung von Einzelhandelsbetrieben
- Zielabweichungsverfahren
- Beratung von Städten, Gemeinden, Landkreisen, Regionalen Planungsgemeinschaften und -verbänden
- Normenkontrollverfahren vor den Oberverwaltungsgerichten (bundesweit) und vor dem Bundesverwaltungsgericht
- Beratung bei der Ausweisung von Windeignungsgebieten in Regionalplänen und sachlichen Teilflächennutzungspläne (harte und weiche Tabuzonen nach den aktuellen Anforderungen der Rechtsprechung)
- Verfahrensbeteiligte an wesentlichen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, des OVG Bautzen und des OVG Berlin-Brandenburg zu sachlichen Teilflächennutzungsplänen und Regionalplänen zur Steuerung der Windenergienutzung: betr. u.a. das sog. „Wustermark-Urteil“ (BVerwG 4 CN 1.11); den „Regionalplan Leipzig-Westsachsen 2008“ (BVerwG 4 CN 2.12, OVG Bautzen 1 C 17/09); den „Regionalplan Havelland-Fläming 2020“ (OVG Berlin-Brandenburg 2 A 2.16 u.a.), den „Regionalplan Lausitz-Spreewald“ (OVG Berlin-Brandenburg 2 A 4.19 u.a.) und andere.
- Beratung von großen Photovoltaik-Freiflächenanlagen-Projekten
- EEG-Recht
- Städtebauliche Verträge
- bundesimmissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren u.a. zu Biogasanlagen
Beratung und Prozessvertretung im Zusammenhang mit:
- Finanzierung von Kindertagesstätten
- Erhebung von Elternbeiträgen
- Erteilung von Betriebserlaubnissen
- Bedarfsplanung
- Betreiberverträgen
- spezifischen Problemen des Arbeitsrechts, Datenschutzrechts und Kennzeichenrechts in der Kita
- Immissionsschutzrecht, insbesondere anlagenbezogene Genehmigungsverfahren
- Umweltverträglichkeitsprüfung
- Erneuerbare Energien
- Vertretung in Erörterungsterminen
- Naturschutzrecht
- Wasserrecht
- Altlasten- und Bodenschutzrecht