Expertise
Arbeitsrecht

Niemand kommt heute an arbeitsrechtlichen Fragestellungen vorbei. Wir wissen, worauf es ankommt und kennen die Fallstricke. Wir sind für Sie da in Prozessen, bei der Vertragsgestaltung, Personalplanung, im Betriebsverfassungsrecht sowie bei Transaktionen und Umwandlungen.

Arbeitgeber

Zu unseren Mandanten zählen Unternehmen aller Größen und Branchen, Ministerien, Landkreise, Städte und Gemeinden, Rundfunkanstalten, Universitäten, kirchliche Arbeitgeber und Kulturinstitutionen. Wir bieten:

  • Arbeitsvertragsgestaltung
  • Kündigung/Befristung/Aufhebungsverträge
  • Sonderkündigungsschutz
  • Arbeitszeitmodelle und Teilzeit
  • Betriebliche Altersversorgung
  • Fremdpersonaleinsatz und Arbeitnehmerüberlassung
  • Arbeit 4.0
  • Beschäftigtendatenschutz
  • Compliance
  • Betriebsverfassungsrecht, Verhandlungen von Betriebsvereinbarungen, einschließlich Vertretung in Einigungsstellen
  • Umstrukturierungsprozesse und Transaktionen
  • Sozialplan/Interessenausgleich
  • Tarifvertragsverhandlungen
  • Inhouseschulungen
Führungskräfte / Arbeitnehmer
  • Prüfung und Verhandlung von Arbeitsverträgen
  • Verhandlung von Vorruhestands- und Altersteilzeitvereinbarungen
  • Prüfung und Verhandlung von Aufhebungs- und Abwicklungsvereinbarungen
  • Kündigung und Kündigungsschutzprozesse
  • betriebliche Altersversorgung
  • Ansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
  • Wettbewerbsverbote
Vorstände / Geschäftsführer

Wir bieten:

  • Prüfung und Verhandlung von Anstellungsverträgen einschließlich gesellschaftsrechtlicher Aspekte wie z.B. vergütungsrechtliche Besonderheiten in der Aktiengesellschaft, change of control-Klauseln oder Befristungen
  • Aufhebungs- und Abwicklungsvereinbarungen
  • betriebliche Altersversorgung nachvertragliches Wettbewerbsverbot
  • Haftung einschließlich D&O-Versicherungen
  • Auswirkungen von gesellschaftsrechtlichen Umwandlungsvorgängen auf das Organ- und Anstellungsverhältnis.
Betriebsräte / Personalräte / Mitarbeitervertretungen

Das betriebsverfassungsrechtliche Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit ist nicht lediglich ein unverbindlicher Programmsatz, sondern Leitbild unserer kollektivrechtlichen Beratung und Vertretung. Gleichwohl scheuen wir den Konflikt nicht, wenn sich eine einvernehmliche Lösung zunächst nicht erreichen lässt oder betriebsverfassungsrechtliche Rechte des Betriebsrats verletzt werden.

Wir bieten:

  • Vertretung und Beratung in allen kollektivrechtlichen Fragestellungen einschließlich der Vertretung im Rahmen von Einigungsstellenverfahren
  • Begleitung und Vertretung in Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen
  • Vertretung in Beschlussverfahren
  • Schulungen (bei uns oder im Betrieb), Themen werden individuell auf Problemstellungen des Betriebs zugeschnitten