Expertise
Arbeitsrecht

Kein Unternehmen kommt heute an arbeitsrechtlichen Fragestellungen vorbei. Bereits ein falsches Wort kann den Arbeitgeber teuer zu stehen kommen. Dabei verändert sich das Arbeitsrecht in immer kürzeren Abständen. Rechtliche Lösungen, die gestern noch richtig waren, können heute schon unbrauchbar sein. Wir kennen die Fallstricke und wissen, worauf es ankommt, in Prozessen, bei der Vertragsgestaltung, Personalplanung, im Betriebsverfassungsrecht sowie bei Transaktionen und Umwandlungen.

Zu unseren Mandanten im Arbeitsrecht gehören Unternehmen aller Größen und Branchen, Ministerien, Landkreise, Städte und Gemeinden, Rundfunkanstalten, Universitäten, kirchliche Arbeitgeber und Kulturinstitutionen. Wir vertreten aber auch Arbeitnehmer, vor allem in Führungspositionen, Vorstände und Geschäftsführer sowie Betriebsräte.

Arbeitgeber
  • Arbeitsvertragsgestaltung
  • Kündigung/Befristung/Aufhebungsverträge
  • Sonderkündigungsschutz
  • Arbeitszeitmodelle und Teilzeit
  • Betriebliche Altersversorgung
  • Fremdpersonaleinsatz und Arbeitnehmerüberlassung
  • Arbeit 4.0
  • Beschäftigtendatenschutz
  • Compliance
  • Betriebsverfassungsrecht, Verhandlungen von Betriebsvereinbarungen, einschließlich Vertretung in Einigungsstellen
  • Umstrukturierungsprozesse und Transaktionen
  • Sozialplan/Interessenausgleich
  • Tarifvertragsverhandlungen
  • Inhouseschulungen
Führungskräfte / Arbeitnehmer
  • Prüfung und Verhandlung von Arbeitsverträgen
  • Verhandlung von Vorruhestands- und Altersteilzeitvereinbarungen
  • Prüfung und Verhandlung von Aufhebungs- und Abwicklungsvereinbarungen
  • Kündigung und Kündigungsschutzprozesse
  • betriebliche Altersversorgung
  • Ansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
  • Wettbewerbsverbote
Vorstände / Geschäftsführer
  • Prüfung und Verhandlung von Anstellungsverträgen einschließlich gesellschaftsrechtlicher Aspekte wie z.B. vergütungsrechtliche Besonderheiten in der Aktiengesellschaft, change of control-Klauseln oder Befristungen
  • Aufhebungs- und Abwicklungsvereinbarungen
  • betriebliche Altersversorgung nachvertragliches Wettbewerbsverbot
  • Haftung einschließlich D&O-Versicherungen
  • Auswirkungen von gesellschaftsrechtlichen Umwandlungsvorgängen auf das Organ- und Anstellungsverhältnis.
Betriebsräte

Wir beraten und vertreten Betriebsräte in Verhandlungen zu Betriebsvereinbarungen, z.B. zu Arbeitszeit und Vergütung. Bei Betriebsänderungen begleiten wir das gesamte Verfahren zum Abschluss von Interessenausgleich und Sozialplan. Das betriebs­verfassungsrechtliche Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit ist für uns nicht lediglich ein unverbindlicher Programmsatz, sondern Leitbild in der kollektivrechtlichen Beratung und Vertretung. Pragmatische und einvernehmliche Lösungen bewähren sich in der Praxis regelmäßig, nutzen allen Beteiligten und sichern Arbeitsplätze. Gleichwohl scheuen wir den Konflikt nicht, wenn sich eine einvernehmliche Lösung zunächst nicht erreichen lässt oder betriebsverfassungsrechtliche Rechte des Betriebsrats verletzt werden. In Beschlussverfahren sind wir regelmäßig tätig, ebenso als Beisitzer in Einigungsstellen. Wir führen regelmäßig Schulungen und Seminare für Betriebsräte in unseren Räumen oder auch extern durch. Das Themenangebot ist zugeschnitten auf die konkreten Frage- bzw. Problemstellungen im Betrieb.