Dr. René Weißflog ist seit 2008 Rechtsanwalt und seit 2013 Partner in der Kanzlei. 2017 wurde er zum Notar bestellt.
Der Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit liegt im Arbeits- und Dienstvertragsrecht. Hierbei berät und vertritt er nicht nur Arbeitgeber, sondern auch Geschäftsführer, Vorstände, leitende Angestellte und Arbeitnehmer sowie Betriebsräte. Dr. Weißflog verfügt über umfassende Erfahrung im Bereich des kollektiven Arbeitsrechts. Er berät in diesem Zusammenhang etwa regelmäßig zur Umsetzung komplexer Arbeitszeitsysteme in Krankenhäusern. Eine besondere Expertise besteht darüber hinaus im Recht der betrieblichen Altersversorgung.
Als Notar deckt Herr Dr. Weißflog das gesamte Spektrum notarieller Dienstleistungen ab, von einfachen Unterschriftsbeglaubigen über die Gründung von Unternehmen bis hin zur Beurkundung von Unternehmens- und Immobilientransaktionen. Schwerpunktmäßig ist er dabei im Immobilien- und Gesellschaftsrecht tätig. In diesen Bereichen berät er – außerhalb seiner notariellen Amtstätigkeit – auch anwaltlich.
Herr Dr. Weißflog referiert regelmäßig zu allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts, von Updates zu aktuellen Entwicklungen des Arbeitsrechts bis hin zu mehrtägigen Schulungen zu Rechten und Pflichten von Arbeitnehmer- und Gewerkschaftsvertretern in mitbestimmten Aufsichtsräten.
Vor Beginn seiner anwaltlichen Tätigkeit war Herr Dr. Weißflog während seines Promotionsstudiums wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels-, Gesellschafts- und Arbeitsrecht an der Friedrich-Schiller-Universität Jena (Prof. Dr. Hartmut Oetker) sowie anschließend am Institut für Deutsches und Europäisches Arbeits- und Sozialrecht an der Universität zu Köln (Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Preis).
Ehrenamtlich engagiert sich Herr Dr. Weißflog als Mitglied des Gemeindekirchenrates seiner Kirchengemeinde.
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Regelmäßige Seminare zu arbeitsrechtlichen Themen, u.a. Dienstplangestaltung, Rechte und Pflichten von Arbeitnehmer- und Gewerkschaftsvertretern in Aufsichtsräten
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Abfindungsansprüche zur Ergänzung oder Ablösung des arbeitsrechtlichen Bestandsschutzes, Berlin, 2007 (Diss.)
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Auswirkungen des Europarechts auf das kirchliche Arbeitsrecht, Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste, 2007 (gemeinsam mit RD A. Bug)
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Zahlreiche Beiträge auf AuS-Portal, nunmehr Arbeitsrechtsberater, Rubrik Gesetzgebung
Ein starkes Team
an Ihrer Seite.