Einladung: Immobilienrecht zum Frühstück – Der Auftrag in der Krise

Seit drei Jahren werden große wie kleine Bauvorhaben vor unvorhergesehene Herausforderungen gestellt. Erst die Corona-Pandemie und aktuell der Krieg in der Ukraine führen zu Bauverzug, Materialengpässen sowie allgemein höheren Kosten durch Inflation und höhere Zinslasten. Wie die Vertragsparteien, gleich ob Investor, Bauherr, GU oder Bauunternehmer, mit den Herausforderungen bei der Vertragsabwicklung und gegebenenfalls auch bei der Beendigung von Verträgen umgehen können, wollen wir Ihnen gern aufzeigen und mit Ihnen diskutieren.

Am Donnerstag, den 7. September 2023 bieten wir dazu ein Frühstück und Vortrag in unserer Kanzlei an. Wir beginnen um 8:30 Uhr, im Anschluss besteht die Möglichkeit zur Diskussion und zum Erfahrungsaustausch. Die Veranstaltung endet um 9:30 Uhr, spätestens um 10:00 Uhr. Die Veranstaltung ist kostenlos. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Einige wenige Plätze sind aber noch verfügbar. Wir bitten bis zum 5.9.2023 um Anmeldung unter: baurecht@loh.de oder telefonisch unter: 030-850 700-320.

Sollten Sie unabhängig von der Veranstaltung Interesse an diesen Themen haben, sprechen Sie uns gerne jederzeit an.

„Umweltfreundlicher, schneller, einfacher bauen: Die neue Bauordnung“ mit diesen Worten informiert das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung über die Novellierung der Brandenburgischen Bauordnung

Im Jahresendspurt hat der Landtag des Landes Brandenburg am 17. Dezember 2020 einer Novellierung der brandenburgischen Bauordnung zugestimmt. Das Gesetz zur Änderung der Brandenburgischen Bauordnung wurde am 18. Dezember 2020 im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg verkündet und soll nach Angaben des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung bereits zum 01. Januar 2021 in Kraft treten.

Ziel dieser Novellierung ist es, dass das Baurecht in Brandenburg moderner, schneller und umweltfreundlicher wird. Damit wird die Brandenburgische Bauordnung an die Musterbauordnung aus dem Jahr 2019 angepasst.

Eine Zusammenfassung der wichtigsten Neuerungen der novellierten brandenburgischen Bauordnung finden Sie in der Presseinformation des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung vom 17. Dezember 2020. Die Neuerungen beziehen sich demnach u.a. auf die Einführung einer Typengenehmigung für das serielle und modulare Bauen, Bauen mit Holz, die Errichtung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge, Mobilställe zur Stärkung des Tierwohls sowie die Förderung des Prozesses der Digitalisierung des Baugenehmigungsverfahrens.

Darüber hinaus gibt es Neuerungen in den Bereichen Bemessung der Abstandsflächen, Herstellung und Ablösung von Stellplätzen, genehmigungsfreie Vorhaben sowie eine Genehmigungsfiktion im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren.  

von Dr. Kristian Heise