„Umweltfreundlicher, schneller, einfacher bauen: Die neue Bauordnung“ mit diesen Worten informiert das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung über die Novellierung der Brandenburgischen Bauordnung

Im Jahresendspurt hat der Landtag des Landes Brandenburg am 17. Dezember 2020 einer Novellierung der brandenburgischen Bauordnung zugestimmt. Das Gesetz zur Änderung der Brandenburgischen Bauordnung wurde am 18. Dezember 2020 im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg verkündet und soll nach Angaben des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung bereits zum 01. Januar 2021 in Kraft treten.

Ziel dieser Novellierung ist es, dass das Baurecht in Brandenburg moderner, schneller und umweltfreundlicher wird. Damit wird die Brandenburgische Bauordnung an die Musterbauordnung aus dem Jahr 2019 angepasst.

Eine Zusammenfassung der wichtigsten Neuerungen der novellierten brandenburgischen Bauordnung finden Sie in der Presseinformation des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung vom 17. Dezember 2020. Die Neuerungen beziehen sich demnach u.a. auf die Einführung einer Typengenehmigung für das serielle und modulare Bauen, Bauen mit Holz, die Errichtung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge, Mobilställe zur Stärkung des Tierwohls sowie die Förderung des Prozesses der Digitalisierung des Baugenehmigungsverfahrens.

Darüber hinaus gibt es Neuerungen in den Bereichen Bemessung der Abstandsflächen, Herstellung und Ablösung von Stellplätzen, genehmigungsfreie Vorhaben sowie eine Genehmigungsfiktion im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren.  

von Dr. Kristian Heise