Das am 7. Mai 2021 vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Mobilisierung von Bauland (Baulandmobilisierungsgesetz) wurde heute im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am 23. Juni 2021 in Kraft.
Mit den Änderungen im Baugesetzbuch (BauGB) sollen die Handlungsmöglichkeiten der Gemeinden im Bauplanungsrecht gestärkt werden. Unter anderem wird es zeitlich befristet wieder möglich sein, Bebauungspläne zur Schaffung von Wohnraum über § 13b BauGB auch unter Einbeziehung von Außenbereichsflächen im beschleunigten Verfahren (also ohne Umweltbericht) aufzustellen. Diese Verfahren müssen aber bis zum 31.12.2022 förmlich eingeleitet und der Satzungsbeschluss bis zum 31.12.2024 gefasst sein.
Zu den Änderungen und zur Gesetzesbegründung vgl. den Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drucks. 19/24838 und 19/26023) sowie die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen vom 5.5.2021 (BT.-Drucks. 19/29396).
Das Gesetz zur Mobilisierung von Bauland vom 14. Juni 2021 finden Sie unter: https://www.bgbl.de.