Immobilienrecht
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18.03.2019
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (10. Senat) wird ab dem 9. April 2019 über die Normenkontrollverfahren gegen den Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg verhandeln.
Gegen den vom OVG bereits im Jahr 2014 wegen Verstoßes gegen das Zitiergebot für unwirksam erklärten, anschließend erneut bekannt gemachten und derzeit geltenden LEP B-B wenden sich mehrere Gemeinden und ein Windenergieanlagen-Unternehmen. Dr. Reni Maltschew vertritt eine der Gemeinden, die sich unter anderem gegen den Wegfall der Grundversorgungszentren im Zentrale-Orte-System, gegen die Auswahl der Mittelzentren und die Zielfestlegungen zum großflächigen Einzelhandel richten (OVG 10 A 10.15).
Angesetzt wurden drei Verhandlungstage.