ImmobilienrechtVON Dr. Reni Maltschew
Enteignung von Wohnimmobilien nach Art. 15 GG?

Seit Wochen beschäftigt eine kontrovers geführte Enteignungs-Debatte die Berliner Politik.  Im April soll die Unterschriftensammlung für das Volksbegehren „Deutsche Wohnen enteignen“ starten. Mit Hilfe des Volksbegehrens soll der Senat von Berlin nach dem Willen der Initiatoren zur „Erarbeitung eines Gesetzes zur Überführung von Immobilien sowie Grund und Boden in Gemeineigentum zum Zwecke der Vergesellschaftung nach Art. 15 Grundgesetz“ aufgefordert werden. Ist die Angst der Immobilienkonzerne, nach Art. 15 GG enteignet zu werden, also berechtigt? Können Mieter mit Hilfe von Art. 15 GG auf eine soziale Versorgung mit Wohnungen in Berlin hoffen? Was geht rechtlich und was geht nicht? Diese und weitere Fragen sollen im Rahmen der Veranstaltung des Berliner Anwaltsvereins diskutiert werden. Die Einführung übernimmt der Verfassungsexperte Prof. Dr. Thorsten Ingo Schmidt (Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Staatsrecht, Verwaltungs- und Kommunalrecht an der Universität Potsdam).

Datum: Donnerstag, 11. April 2019
Zeit:     18.00 Uhr – 20.00 Uhr
Ort:      DAV-Haus, Littenstraße 11, 10179 Berlin
Anmeldung erforderlich unter: mail@berliner-anwaltsverein.de