Der neue Koalitionsvertrag der Regierungsparteien trifft klare Aussagen für den Baustandort Deutschland, will an Bewährtem festhalten und Neues etablieren. Eine für die gesamte Bauwirtschaft wichtige Aussage ist auf den Seiten 115/116 zugunsten der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) getroffen worden. Die Bundesregierung will am Fortbestand der Honorarordnung festhalten, um die Bauqualität und die Baukultur zu sichern. Die Beachtung der nicht immer einfach anzuwendenden Honorarvorschriften für Architekten und Ingenieure wird voraussichtlich auch zukünftig erhalten bleiben. Die Anwendung der HOAI wird deshalb auch zukünftig für Vergaben und die Vertragsabwicklung große Bedeutung behalten.
Darüber hinaus hat sich die Koalition auf S. 115 des Koalitionsvertrages ausdrücklich zur Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen bekannt (VOB). Trotz des zum 1. Januar 2018 in Kraft getretenen neuen Bauvertragsrechts im BGB bleibt die VOB/B alsVertragsbestimmung für Bauverträge erhalten. Der Bund als öffentliche Auftraggeber bekannte sich bereits mit dem Erlass des BMUB vom 18. Mai 2017 ausdrücklich zur weiterenAnwendung der VOB/B im Bundeshochbau. Die bekannten und bewährten Regelungen können in Bauverträgen weiterverwendet werden. Infolge der Änderungen, die durch das neue Bauvertragsrecht in Kraft getreten sind, sind bei der Vertragsgestaltung die Wechselwirkungen zwischen beiden Regelungen genau zu prüfen und zu beachten.
Darüber hinaus beabsichtigt die Koalition, Bauvorhaben verstärkt mittels Building Information Modeling (BIM) erstellen zu lassen (S. 115). Dieses nicht ganz neue Verfahren beschreibt eine Methode einer optimierten Planung, Ausführung und Bewirtschaftung von Bauwerken mit Hilfe von Software. In diesem Verfahren greifen die verschiedenen Projektbeteiligten auf die gleichen Datensätze für die Planung des Bauwerks zurück und bearbeiten diese. Die zugrunde liegenden Verträge sollten deshalb hinsichtlich Verantwortlichkeiten und Haftung an die neuen Prozesse angepasst werden. Die verbesserten Möglichkeiten für die Planung und Ausführung können durch klare Risikozuweisungen einen juristischen Rahmen für die Projektbeteiligten erhalten.
Darüber hinaus wird durch die Große Koalition weiter an der Erfüllung der Klimaziele gearbeitet, weshalb die gesetzlichen Rahmenbedingungen in einem neuen Gebäudeenergiegesetz gebündelt werden sollen (S. 114). Die vertrauten Regelungen derEnEV, des EnergieeinsparG und des EEWärmeG werden dorthin überführt und angepasst werden. Der Wohnungsbau soll intensiviert und mit einem Anreizsystem angekurbelt werden. Es soll eine „Wohnraumoffensive“ gestartet werden, in deren Ergebnis 1,5 Millionen neue Wohnungen entstehen sollen. Auf Bauwirtschaft, Baubehörden und Rechtsberater kommen große Herausforderungen zu. Wir helfen Ihnen, diese zu meistern.