FAQ Referendare

Für welche Rechtsgebiete bietet sich eine Station bei LOH Rechtsanwälte an?

In groben Kategorien ausgedrückt: Für das Zivil- und das öffentliche Recht.

Die Kanzlei deckt ein breites Spektrum von Rechtsgebieten ab. Unsere Zivilrechtler sind auf das Arbeitsrecht spezialisiert, aber auch auf das Presse- und Medienrecht, den Gewerblichen Rechtsschutz und das Urheberrecht, darüber hinaus auf das Gesellschaftsrecht, das zivile Immobilienrecht, insbesondere Bau- und Architektenrecht sowie auf das gewerbliche Mietrecht. Unsere öffentlich-rechtlich ausgerichteten Rechtsanwälte sind im Bau- und Fachplanungsrecht, Umweltrecht, Verfassungs-, Kommunal-, Vergabe- und Abgabenrecht tätig.

Welche Mandanten betreut LOH Rechtsanwälte?

Zu unseren Mandanten gehören große und mittelständische Unternehmen und zahlreiche Körperschaften des öffentlichen Rechts (Universitäten, Rundfunkanstalten, Planungsverbände, Landkreise und Kommunen).

Sind Referendare einem Dezernat zugeordnet oder arbeiten Sie für mehrere Anwälte?

Das liegt bei Ihnen. Grundsätzlich ist beides möglich. Es gibt Referendare, die sich bereits auf ein Gebiet spezialisiert haben und ihre Station gerade deshalb bei einem unserer Anwälte absolvieren wollen. Diese Referendare erhalten Akten aus dem Spezialgebiet. Sie arbeiten in der Regel nur dem Anwalt zu, der auf das gewünschte Gebiet spezialisiert ist.

Andere Referendare suchen bei uns eine Ausbildung zum Anwalt auf hohem Niveau, haben sich aber noch nicht auf ein bestimmtes Gebiet spezialisiert oder sie sind neugierig auf andere Disziplinen. Sie bleiben organisatorisch der Referendar eines Anwalts. Aber sie arbeiten allen Kollegen zu und besprechen ihre Entwürfe mit dem jeweils zuständigen Rechtsanwalt. Die Größe von LOH Rechtsanwälte ist geradezu ideal dafür, dass Referendare die anwaltliche Tätigkeit in mehreren Rechtsgebieten kennen lernen, ohne den Kontakt zu “ihrem Ausbilder” zu verlieren.

Wie werden Referendare betreut?

Streng genommen haben unsere Referendare drei Ansprechpartner: Jeder Referendar ist einem Rechtsanwalt zugeordnet, der für seine Ausbildung hauptverantwortlich ist. Ihr Ausbilder kümmert sich um Sie und steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Neben diesem Ausbilder steht Ihnen auch Frau Gudjons als Referendarbetreuende zur Verfügung.

Werden die abgelieferten Arbeiten besprochen? Gibt es ein regelmässiges Feedback?

Wir legen Wert darauf, Sie auszubilden. Jeder Entwurf wird mit dem Referendar durchgesprochen. Allerdings kann es sein, dass die Besprechung nicht sofort stattfindet, nachdem Sie den Entwurf fertig gestellt haben. Ein weiteres, “allgemeines Feedback” geben wir Ihnen, wenn Sie den ersten Monat bei uns waren. Schließlich besprechen wir die Station zum Ende. Wenn Sie zwischendurch eine Rückmeldung wünschen, sind wir gerne zu einem Gespräch bereit.

Welche Aufgaben überträgt LOH Rechtsanwälte an Referendare?

Grundsätzlich alle juristischen Tätigkeiten, von Schriftsätzen über Gutachten bis hin zu Mandantenschreiben und Vertragsentwürfen. Sie bearbeiten Fälle, gehen zu Gerichtsterminen (Amts-, Arbeits- und Verwaltungsgerichte) und können an Mandantenbesprechungen teilnehmen.

Gibt es eine Ausbildung neben der Arbeit „am Fall“?

Wir bieten – je nach Belegung des Referendarbereichs – regelmäßig Referendarseminare in unserem Besprechungszimmer an. Ein Anwalt bespricht mit allen Referendaren entweder einen interessanten Fall seines Dezernats, einen aktuellen Fall aus der Rechtsprechung oder stellt ein interessantes Thema oder Rechtsgebiet mit Bezug zur anwaltlichen Tätigkeit oder examensrelevantem Stoff vor. So haben wir bereits Seminare zu den Themen Kanzleimarketing, Rechtsanwaltsvergütung, einstweiliger Rechtsschutz der ZPO, Mediation, Klassiker des Baurechts und zum Presserecht angeboten.

Gibt es einen Ausbildungsplan?

Grundsätzlich nicht. Wir halten ihn nicht für erforderlich. In der Regel unterscheiden sich Neigungen und Interessen der Referendare. Darauf möchten wir Rücksicht nehmen. Wir sind aber gerne bereit, mit Ihnen den ungefähren Ablauf der Station vorzubestimmen.

Gibt es eigene Arbeitsplätze für Referendare?

Es stehen drei Referendarzimmer zur Verfügung, mit insgesamt fünf Computerarbeitsplätzen.

Wie sind die Arbeitszeiten?

Wir gehen davon aus, dass Sie an einem Tag in der Woche an Ihrer Arbeitsgemeinschaft teilnehmen und einen weiteren Tag zur Examensvorbereitung benötigen. Daher sind Sie in der Regel an drei Tagen zwischen 9.00 und 18.00 Uhr anwesend. Mittags gehen Sie gemeinsam mit den Rechtsanwälten oder Ihren Referendarskollegen essen.

Es bedarf keiner Erwähnung, dass Sie während den einwöchigen Einführungsveranstaltungen in den jeweiligen Fachgebieten selbstverständlich freigestellt sind.

Wenn Sie neben dem Referendariat eine Promotion fertig stellen möchten, haben wir dafür natürlich Verständnis. Ihre Arbeitszeiten können wir dann individuell besprechen. Wichtig ist für uns, dass wir einen Eindruck von Ihrer Arbeitsleistung bekommen und Sie die Abläufe im anwaltlichen Beruf vermittelt bekommen und unsere Sozietät kennen lernen.

Werden Stationsreferendare bezahlt?

Die reine Ausbildungsvergütung erhalten Sie vom Kammergericht. Wir bezahlen Referendaren monatlich zusätzlich 600,00 EUR brutto.

Gibt es die Möglichkeit, neben einer (Gerichts-, Verwaltungs-) Station für LOH Rechtsanwälte zu arbeiten?

Grundsätzlich ja. Allerdings beschäftigen wir nicht durchgängig so genannte „Nebentäter“. Insbesondere für bestimmte Projekte setzen wir solche freien Mitarbeiter aber ein.

Welche Qualifikationen erwartet LOH Rechtsanwälte von Referendaren?

Im ersten Staatsexamen sollten Sie mindestens die Note “befriedigend” erreicht haben, möglichst im “oberen Bereich”; Gleiches gilt für Stationszeugnisse. Wenn Sie neben Ihrer juristischen Ausbildung Praktika absolviert haben, an einer Promotion arbeiten oder einen LL.M. erworben haben, begrüßen wir dies sehr.

Wie viele Referendare werden gleichzeitig bei LOH Rechtsanwälte beschäftigt?

Wir können grundsätzlich bis zu fünf Referendare gleichzeitig ausbilden.

Welche Perspektiven gibt es nach dem Referendariat?

LOH Rechtsanwälte will und wird wachsen. Wir werben auch deshalb intensiv um Referendare, um unsere künftigen Kollegen möglichst früh kennen zu lernen (dies gilt natürlich auch für Richter und Justitiare!). Ob Sie am Ende einer Station übernommen werden, hängt natürlich von vielen Faktoren ab, so z. B., ob wir gerade jemanden eingestellt haben. Zwei unserer jungen Anwälte und drei Partner waren früher Referendare in unserer Kanzlei. Auch zu den Kollegen, die nicht in unserer Kanzlei beginnen, wollen wir den Kontakt nicht verlieren.

Welche Perspektiven hat ein Berufsanfänger?

Berufsanfänger werden für einen Bereich eingestellt, in dem sie sich spezialisieren wollen und sollen. Ihr Gebiet kann auch eines sein, das wir noch nicht anbieten. Und jeder Anwalt, der bei uns arbeitet, hat eine realistische Chance, Partner zu werden.